Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

mit dem anliegenden vertraulichen Blitzgutachten möchte ich Sie noch rechtzeitig vor dem UNO – Gipfel vom 14./15. September 05 auf die nie wiederkehrende Chance Deutschlands aufmerksam machen, auf die Zusammensetzung und die Befugnisse des Weltsicherheitsrats angemessenen Einfluss zu nehmen.

Es geht um die Wiederentdeckung der „Übergangsvorschrift betreffend die Sicherheit“ des Artikels 106 der Charta der Vereinten Nationen.
Deutschland und Japan müssen neben Indien, Brasilien und einem afrikanischen Mitgliedsstaat unbedingt gleichberechtigte Konsultationspartner der in Artikel 106 genannten fünf Großmächte werden.

Am 50. Jahrestag der Ratifikation der Charta, nämlich am 24. Oktober 2005, könnte auf der Grundlage des Kapitels XVII mit 2/3–Mehrheit eine Neue UNO beschlossen werden.

Diese UNO II wird nie mehr durch das Veto einer einzigen Großmacht blockiert werden können; sie würde über das unangefochtene Gewaltmonopol in der Welt verfügen.

In gespannter Erwartung auf Ihre Reaktion


(Rechtsanwalt Dr. Rudolf Seebald)
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